Versickerung

Möglichkeiten der Versickerung

Allgemeines
Niederschlagswasser wird aufgefangen und durch die Kanalisation abgeführt, da die Flächen, auf denen es natürlich versickern könnte, immer kleiner werden. Dies birgt die Gefahr von Überschwemmungen und Unterspülungen. Durch Versickern kann man den natürlichen Kreislauf des Wasser sozusagen “verkürzen”, da der Niederschlag dort versickert, wo er anfällt. Das ist jedoch nicht überall und oft nur durch besondere Maßnahmen möglich.

Versickerungsschächte
Von sog. Versickerungsschächten raten wir in der Regel ab, da sie besonders strenge Bedingungen zum Schutz des Grundwassers erfüllen müssen und in vielen Fällen genehmigungspflichtig sind. Zuständig für Versickerungsschächte ist die Untere Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Realisierung fachlichen Rat einzuholen.

Für den Landkreis Helmstedt:Für den Landkreis Wolfenbüttel:
 
Bevor Sie eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück planen, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Grundstück das anfallende Niederschlagswasser aufnehmen kann. Als Grundregel rechnet man mit einem maximalen Niederschlag von 20 mm (entspricht 20 Litern pro Quadratmetern). Genaueres enthält das Arbeitsblatt DWA A-138.
Da die Bodenverhältnisse sehr unterschiedlich sind und geeignete und ungeeignete Bereiche direkt nebeneinander liegen können, ist eine generelle Aussage für eine Region oder ein Gebiet nicht möglich.

Beispiele für Versickerungsanlagen

Muldenversickerung

Nur bei versickerbarem Boden laut Bodentest möglich.

Mulden-Rigolen-Versickerung

Geeignet für nicht versickerbaren Boden laut Bodentest.

Ökopflaster und Rasengittersteine

Geeignet für nicht versickerbaren und versickerbaren Boden.