Gartenwasserzähler

Angebot für Kundinnen und Kunden des WWL:

Gartenwasserzähler mit 6-jähriger Eichzeit für 20 Euro (netto) beim WWL erhältlich

Der WWL bietet seinen Kundinnen und Kunden Gartenwasserzähler der Baulängen 105 mm und 185 mm zum Kauf an.

Preis: 20 Euro netto

Die Wasserzähler der Gewindegröße 1 (33 mm Außendurchmesser) sind bereits in unserem System eingepflegt und können per Fern-Auslesung innerhalb des Verbandsgebiets des WWL ausgelesen. 

Bitte beachten Sie:
Da die Zähler bereits eingesetzt waren, haben sie einen Ausgangs-Zählerstand. Dieser ist bei uns hinterlegt und wird Ihnen selbstverständlich nicht mitberechnet. 

Kontakt:
Bastian Scholz, bastian.scholz@weddel-lehre.de, 05306 9139-179

Gartenwasserzähler

Durch den Einbau eines Gartenwasserzählers wird die berechnete Schmutzwassermenge um die vom Gartenwasserzähler gemessene Menge vermindert. Rechtliche Grundlage hierfür sind die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) des WWL. Diese besagen in § 29 Absatz 3 ,dass eine Anerkennung der durch den Gartenwasserzähler gezählten Wassermenge nur erfolgt, wenn uns die schriftliche Anmeldung des Zählers spätestens 2 Monate nach dessen Einbau vorliegt.
Der Einsatz eines solchen Zählers lohnt sich jedoch nicht für jeden Haushalt, da er Kosten verursacht.
 
Die Formulare zur Anmeldung bzw. zum Wechsel Ihres Gartenwasserzählers finden Sie in unserem Downloadbereich. Ebenso die rechtlichen Grundlagen. 

Bitte beachten Sie:
Anders als beim Hauptwasserzähler, ist für den rechtzeitigen Ersatz eines Zwischenzählers der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Eichfrist hat der Wechsel spätestens im Folgejahr bis zum 31.05. zu erfolgen.

  • Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Sie bei der jährlichen Selbstablesung die drei rot markierten Stellen hinter dem Komma auf Ihrem Gartenwasserzähler nicht angeben! Sonst kann es bei der elektronischen Erfassung der Ablesekarten zu einer Falschberechnung kommen.