Wasserzähler

Zählerwechsel

Hauswasserzähler müssen in der Regel alle sechs Jahre ausgewechselt werden. Hierzu ist der WWL durch das Eichgesetz verpflichtet. Um die Montage zügig durchführen zu können, sollte die Zähleranlage frei zugänglich sein. Falls sie sich in einem abgeschlossenen Raum befindet, bitten wir Sie, den Schlüssel bereitzuhalten.
 
Sollten die Monteure Sie nicht antreffen, erhalten Sie eine Termin-Karte mit einem Terminvorschlag.

Ultraschall-Wasserzähler

Die schnell voranschreitende technische Entwicklung geht auch am Wasserzähler nicht vorbei. Wir haben uns deshalb entschlossen einen neuen Zählertyp mit Ultraschallzählwerk im WWL-Versorgungsgebiet einzusetzen. Der Zählerwechsel ist wie bisher kostenlos.

Auslesen Ihres neuen Ultraschallzählers:
 
Mit der Abbildung, die wir Ihnen als PDF hier zur Verfügung stellen, können Sie die auf dem Zähler angezeigten Daten problemlos nachvollziehen:
 
PDF Zähleroberfläche im Downloadbereich
 
Rückfragen richten Sie bitte an unseren Wassermeister:

Gerhard Hecht
Telefon: 05306 9139-158
E-Mail: gerhard.hecht@weddel-lehre.de

Wasserzählereinbau

Die Mitarbeiter des Rohrnetzes sind für den Betrieb und die Wartung des Trinkwasserrohrnetzes sowie für dessen Instandhaltung und die Herstellung und Kontrolle von Hausanschlüssen zuständig.

Bei Neuanschlüssen erfolgt ein Wasserzählereinbau erst nach Abnahme durch die Mitarbeiter des Wasserverbandes Weddel-Lehre. Füllen Sie hierfür bitte das Formular Antrag Wasserzählereinbau aus. Sie finden es im zugehörigen Downloadbereich.

Befundprüfung eines Wasserzählers

Die Befundprüfung eines Wasserzählers erfolgt immer dann, wenn der Verdacht besteht, dass die Messeinrichtung nicht richtig misst. Bevor ein Wasserzähler durch eine staatlich anerkannte Prüfstelleüberprüft wird, sollten aber alle anderen Möglichkeiten eines zu hohen oder zu niedrigen Wasserverbrauchs ausgeschlossen werden. Wird ein im Verhältnis zu den Vorjahren wesentlich höherer Verbrauch festgestellt, ohne dass Veränderungen im Verbrauchsverhalten vorliegen, müssen die Hausinstallation und der Trinkwasserhausanschluss überprüft werden.

Zuständig für die Hausinstallation ist der Hausbesitzer. Er lässt sie durch ein zugelassenes Installationsunternehmen überprüfen. Die Überprüfung des Hausanschlusses übernimmt der WWL. Weist die Hausinstallation keine Defekte auf, kann der Kunde einen Antrag zur Befundprüfung eines Wasserzählers stellen. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden: Downloadbereich
Ein Service-Mitarbeiter des WWL baut den Wasserzähler aus und leitet diesen an die Prüfstelle weiter. Für die Prüfung des Zählers fallen Kosten an. Die Übernahme dieser Kosten ist in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) § 19, Absatz 2 (PDF 111 KB), geregelt: Downloadbereich Vertragsgrundlagen

Demzufolge gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Unternehmens, wenn die Abweichung der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschritten wird. Ansonsten trägt der Kunde die Kosten der Prüfung.