Installateurverzeichnis

Verzeichnis zugelassener Installateure

Gemäß § 13 Abs. 2 AVBWasserV (siehe Vertragsgrundlagen) darf eine Kundenanlage nur durch das Versorgungsunternehmen selbst oder durch ein im Installateurverzeichnis eines Versorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen errichtet, erweitert, geändert oder unterhalten werden.

Mit der Verpflichtung, Arbeiten ausschließlich durch das Versorgungsunternehmen oder ein eingetragenes Installationsunternehmen durchführen zu lassen, erhält der Kunde das Recht auf Einsichtnahme bzw. Auskunft aus dem Installateurverzeichnis. Wir stellen unseren Kunden das vollständige Installateurverzeichnis zur Verfügung, so dass sie selbst die Auswahl eines Installationsunternehmens vornehmen können.

Informationen für Installateure

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen im Verbandsgebiet des WWL Trinkwasser-Installationsarbeiten durchführen wollen, benötigen Sie einen Installateurausweis und die Eintragung in das Installateur-Verzeichnis des WWL. Damit der Ausweis schnellstmöglich ausgestellt werden kann, benötigen wir verschiedene Unterlagen von Ihnen. Welche das sind, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt. Diese finden Sie im Downloadbereich Hausanschluss unter Installateurverzeichnis.

Mit Fragen zur Zulassung wenden Sie sich bitte an:
Frau Jeanine Hecht
Tel.: 05306 9139-124

E-Mail: jeanine.hecht@weddel-lehre.de