Fragen & Antworten
Persönliche Beratungsgespräche sind nach Terminvereinbarung möglich.
Wasserverband Weddel-Lehre, Hauptstraße 2b, 38162 Cremlingen.
Außerhalb dieser Dienstzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst über unsere zentrale Telefonnummer unter 05306 9139-0.
Beachten Sie bitte, dass in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich hohe Schmutz- bzw. Niederschlagswasserentgelte zu entrichten sind.
Der Anschlussnehmer - das ist im Normalfall der Grundstücks- oder Hauseigentümer - ist für die Anlage hinter dem Hausanschluss verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die baulichen Voraussetzungen für einen Anschluss gegeben sind.
Außerdem hat er die Pflicht, den Wasserzähler und die Anlage ordnungsgemäß zu betreiben und den Anlagennutzer vor Gesundheitsgefährdung, z.B. durch Keime, zu schützen (Sorgfaltspflicht):
Beachten Sie bitte: Der WWL ist nicht für Warmwasser zuständig! Wir liefern nur Kaltwasser!
Die Hausinstallation und wesentliche Veränderungen daran dürfen nur durch ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Der Grund dafür ist, dass nur bei sachgemäßem Einbau eine Verunreinigung des Trinkwassers und damit eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann.
Näheres finden Sie in der
Anders als beim Hauptwasserzähler ist für den Gartenwasserzähler/Zwischenzähler der jeweilige Eigentümer selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie selbst für den korrekten Einbau in Fließrichtung sorgen müssen. Anderenfalls dürfen wir ihn von Gesetzes wegen her nicht anerkennen.
Die schriftliche Anmeldung des Zählers muss uns spätestens 2 Monate nach dessen Einbau vorliegen.
Wir informieren Sie rechtzeitig über das Ende der Eichfrist nach 6 Jahren. Der Wechsel muss spätestens zum 31.05. des Folgejahres erfolgt sein. Nach diesem Termin müssen Sie den Zähler erneut schriftlich bei uns anmelden.
Das geht am einfachsten, indem Sie den Antrag Wasserzählereinbau aus dem Downloadbereich Hausanschluss herunterladen und es ausgefüllt mit allen benötigten Unterlagen an uns zurücksenden. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Angaben vollständig sind und uns Ihr Antrag fristgerecht vorliegt.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen
unter Tel.: 05306 9139-168
oder Tel.: 05306 9139-137 gerne zur Verfügung.
E-Mail: neuanschluss@weddel-lehre.de
Die Technischen Anschlussbedingungen des WWL finden Sie hier.
Der WWL versorgt neun Ortsteile der Stadt Braunschweig, zwei der Stadt Wolfsburg und das gesamte Gebiet der Einheitsgemeinden Cremlingen und Lehre sowie der Samtgemeinden Sickte und Nord-Elm. Über Wasserlieferungsverträge mit dem Wasserverband Gifhorn und den Stadtwerken Königslutter GmbH werden die Ortsteile Grassel, Jelpke und Bornum versorgt.
Nach der Antragstellung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über die zu leistende Vorauszahlung für den Anschluss. Sobald der Anschluss fertiggestellt ist, erfolgt die Abrechnung über die Kosten gemäß Preisregelung für den Hausanschluss.
Nach Anschlusserstellung erhalten Sie eine Mitteilung über die monatlich zu zahlenden Abschläge. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Der genaue Betrag wird nach der einmal im Jahr durchgeführten Zählerablesung festgelegt und mit den bereits gezahlten Abschlägen verrechnet.
Der Wasserverband Weddel-Lehre (WWL)
Der WWL ist demokratisch aufgebaut. Die Mitgliedsgemeinden beeinflussen über ihre Stimmrechte alle unternehmerischen Entscheidungen und sind so direkt am Geschehen beteiligt. Die regelmäßigen Verbandsversammlungen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen und sorgen für Transparenz.
Wenn Sie mehr über unsere Unternehmensphilosophie wissen möchte, werfen Sie doch einen Blick in unser