Fragen & Antworten
Um unsere Kunden stets mit frischem Trinkwasser versorgen zu können, beziehen wir Trinkwasser von folgenden Vorlieferanten:
Der hohe Anteil von 60% an Oberflächenwasser sorgt dafür, dass wir in der Region überwiegend weiches Wasser haben. Dieses setzt Haushaltsgeräten weniger zu als hartes Wasser und wir müssen seltener entkalken.
Ja. Entsprechend der Trinkwasserverordnung müssen Unternehmen, die Trinkwasser bereitstellen, in regelmäßigen Abständen umfangreiche Untersuchungen durchführen. Darüber hinaus werden sie vom zuständigen Gesundheitsamt überwacht.
Bei Überschreitung der geltenden Grenzwerte, z.B. Verunreinigungen, muss der Wasserversorger unverzüglich Abhilfe schaffen.
Die aktuelle Trinkwasserverordnung entnehmen Sie bitte unserem Downloadbereich Vertragsgrundlagen.
Sollte Ihre Wasserqualität einmal beeinträchtigt sein, findet sich die Ursache hierfür häufig in der individuellen Hausinstallation (Wasserhähne und Wasserleitungen im jeweiligen Haus). In diesem Fall ist nicht der Wasserversorger verantwortlich, sondern der Hausbesitzer. Oft werden Belastungen im Leitungswasser durch Wasserrohre der Hausinstallation verursacht.
Vor Legionellen sind Sie durch einen ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Hausinstallation geschützt.
Ein Anschlussnehmer hat die Pflicht, den Wasserzähler und die Anlage ordnungsgemäß zu betreiben und den Anlagennutzer vor einer Gesundheitsgefährdung, z.B. durch Keime, zu schützen (sog. Sorgfaltspflicht).
Konkret heißt das:
Bitte beachten Sie:
Wenn Trinkwasser länger als 72 Stunden in der Leitung steht und nicht entnommen wird, gilt es als hygienisch nicht mehr einwandfrei. Schon nach 4 Stunden bildet sich in den Leitungen ein Biofilm, der die Vermehrung und Verbreitung von gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen begünstigt. Nach längerer Abwesenheit sollte dieses Wasser also nicht konsumiert, sondern direkt in den Abfluss geleitet werden.
Stagnationswasser entsteht auch, wenn die Trinkwasserleitungen überdimensiert, d.h. dem Wasserverbrauch nicht angemessen sind.
Laut Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 gilt für beide Elemente ein Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter. Dies gilt europaweit.
Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium liegt bei 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser.
Seit dem 1. Dezember 2013 dürfen bei Neuinstallationen von Trinkwasserleitungen keine Bleirohre mehr verwendet werden. Bei vor 1970 errichteten Gebäuden kann das hingegen noch der Fall sein. Darüber muss der Eigentümer die betroffenen Endnutzer schriftlich oder per Aushang seit dem 1. Dezember 2013 informieren.
Sollte der Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter überschritten sein, muss er entsprechende Maßnahmen einleiten.
Der Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder bei der Zufallsstichprobe der Messwert über dem Grenzwert liegt.
Die aktuelle Trinkwasserverordnung entnehmen Sie bitte unserem Downloadbereich Vertragsgrundlagen.