Häufig gestellte Fragen

Damit Sie schneller als bisher Ihre benötigten Informationen erhalten, haben wir für Sie einen FAQ-Bereich angelegt. FAQ steht für “Frequently Asked Questions”, also “Häufig gestellte Fragen”.

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FAQ - Trinkwasser

Fragen & Antworten

Um unsere Kunden stets mit frischem Trinkwasser versorgen zu können, beziehen wir Trinkwasser von folgenden Vorlieferanten:

Der hohe Anteil von 60% an Oberflächenwasser sorgt dafür, dass wir in der Region überwiegend weiches Wasser haben. Dieses setzt Haushaltsgeräten weniger zu als hartes Wasser und wir müssen seltener entkalken.

Die Einteilung laut Waschmittelgesetz Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln, §9 erfolgt in drei Härtegraden:

  • Härtebereich I (weich), weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
  • Härtebereich II (mittel), 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
  • Härtebereich III (hart), mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter

Welches Trinkwasser mit welchem Härtegrad Ihr Wohnort erhält, können Sie der Ortsliste Härtegradeentnehmen.

Ja. Entsprechend der  Trinkwasserverordnung müssen Unternehmen, die Trinkwasser bereitstellen, in regelmäßigen Abständen umfangreiche Untersuchungen durchführen. Darüber hinaus werden sie vom zuständigen Gesundheitsamt überwacht.
Bei Überschreitung der geltenden Grenzwerte, z.B. Verunreinigungen, muss der Wasserversorger unverzüglich Abhilfe schaffen.

Die aktuelle Trinkwasserverordnung entnehmen Sie bitte unserem Downloadbereich Vertragsgrundlagen.

  • Die aktuellen Analysen für Ihre Region finden Sie hier.

Sollte Ihre Wasserqualität einmal beeinträchtigt sein, findet sich die Ursache hierfür häufig in der individuellen Hausinstallation (Wasserhähne und Wasserleitungen im jeweiligen Haus). In diesem Fall ist nicht der Wasserversorger verantwortlich, sondern der Hausbesitzer. Oft werden Belastungen im Leitungswasser durch Wasserrohre der Hausinstallation verursacht.

Vor Legionellen sind Sie durch einen ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Hausinstallation geschützt.
Ein Anschlussnehmer hat die Pflicht, den Wasserzähler und die Anlage ordnungsgemäß zu betreiben und den Anlagennutzer vor einer Gesundheitsgefährdung, z.B. durch Keime, zu schützen (sog. Sorgfaltspflicht).
Konkret heißt das:

  • Schutz der Hausinstallation und des Zählers vor Beschädigungen (z.B. durch Frost)
  • Ermöglichen eines freien Zugangs zum Zähler (d.h. nicht durch Schränke o.ä. versperrt)
  • Regelmäßiges Benutzen aller Entnahmestellen, um ->Stagnationswasser zu vermeiden.
    In den Leitungen darf sich kein Biofilm absetzen. Das passiert meist durch sog. Stagnationswasser.
    Deshalb ist es so wichtig, nach längerer Abwesenheit das Wasser ablaufen zu lassen.
  • Gewährleistung der korrekten Kalt- bzw. Warmwassertemperatur (Kaltwasser muss kälter als 25°C, Warmwasser muss mindestens 55°C warm sein).
  • Der WWL ist nicht für Warmwasser zuständig. Wir liefern nur Kaltwasser.

 

Bitte beachten Sie:

  • Eigentümer von Trinkwasser-Großanlagen müssen alle drei Jahre ihre Anlagen auf Legionellen untersuchen lassen. Diese Untersuchungspflicht besteht ausschließlich bei Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit im Sinne der Trinkwasserverordnung abgeben.
  • Sie sollten auch darauf achten, Bauteile (z.B. Armaturen) mit dem CE-Zeichen (dokumentiert die Einhaltung der EU-rechtlichen Anforderungen) oder dem Gütesiegel DVGW cert (zertifiziert die Produktsicherheit und Produktqualität) zu verwenden.
  • Ausführliche Informationen zum Thema Legionellen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Wenn Trinkwasser länger als 72 Stunden in der Leitung steht und nicht entnommen wird, gilt es als hygienisch nicht mehr einwandfrei. Schon nach 4 Stunden bildet sich in den Leitungen ein Biofilm, der die Vermehrung und Verbreitung von gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen begünstigt. Nach längerer Abwesenheit sollte dieses Wasser also nicht konsumiert, sondern direkt in den Abfluss geleitet werden.

Stagnationswasser entsteht auch, wenn die Trinkwasserleitungen überdimensiert, d.h. dem Wasserverbrauch nicht angemessen sind.

Laut Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 gilt für beide Elemente ein Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter. Dies gilt europaweit.
Der Grenzwert für das Schwermetall Cadmium liegt bei 0,003 Milligramm (= 3 Mikrogramm) pro Liter Trinkwasser.

Seit dem 1. Dezember 2013 dürfen bei Neuinstallationen von Trinkwasserleitungen keine Bleirohre mehr verwendet werden. Bei vor 1970 errichteten Gebäuden kann das hingegen noch der Fall sein. Darüber muss der Eigentümer die betroffenen Endnutzer schriftlich oder per Aushang seit dem 1. Dezember 2013 informieren.
Sollte der Grenzwert von 0,010 Milligramm (= 10 Mikrogramm) pro Liter überschritten sein, muss er entsprechende Maßnahmen einleiten.

Der Grenzwert gilt bis zum Ablauf des 11. Januar 2028. Er gilt als überschritten, wenn bei einer gestaffelten Stagnationsbeprobung der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 oder bei der Zufallsstichprobe der Messwert über dem Grenzwert liegt.

Die aktuelle Trinkwasserverordnung entnehmen Sie bitte unserem Downloadbereich Vertragsgrundlagen.

Die für Ihren Landkreis zuständige Untere Wasserbehörde kann Ihnen Auskunft geben, z.B. über den aktuellen Grundwasserstand.
Zudem erteilt nur sie die ggf. erforderlichen Genehmigungen zur Einleitung von Niederschlagswasser über Brunnen oder Sickerschächte.

Für den Landkreis Helmstedt:
Für den Landkreis Wolfenbüttel:

Darüber hinaus stellt Ihnen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie mit demNiedersächsischen Bodeninformationssystem NIBIS®-Kartenserver des Geodatenzentrums Hannover interaktive Karten zur Verfügung.