Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerungsanlage und Dichtheitsprüfung

Bei der Grundstücksentwässerungsanlage handelt es sich, um die auf den angeschlossenen Grundstücken und in Gebäuden herzustellende Abwassereinrichtung. Sie umfasst alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung, Rückhaltung, Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers auf dem Grundstück dienen, soweit sie nicht Bestandteil der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung sind. Zu ihnen zählen alle erdverlegten Rohre bzw. die Rohre unter der Bodenplatte, Schächte, Abscheider usw.

Wichtig für Sie zu wissen:
Die Verantwortung für Herstellung, Wartung und Reparatur obligt Ihnen als Grundstückseigentümer.

 

Dichtheitsprüfung

Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Auch Wasser, das über das Erdreich in die Kanäle eindringt, führt zu höheren Kosten bei der Abwasserreinigung.

Wichtig für Sie: Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Niedersächsischen Wassergesetz entsprechend den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Die Dichtheitsprüfung dieser Anlagen regelt die DIN 1986 – Teil 30.

Mit Fertigstellung der privaten Abwasserleitungen vom Übergabeschacht zum Wohnhaus ist eine Dichtheitsprüfung am offenen Baugraben vorzunehmen. Diese muss nach DIN durchgeführt werden. Die Prüfungsunterlagen sind beim WWL einzureichen.
Fragen zur Dichtheitsprüfung beantwortet unser Neukundenbereich.

Mehr Informationen auf unserem Flyer:

Grundstücksentwässerung im Downloadbereich

 

 

Niederschlagswasser

Immer mehr Niederschlagswasser wird durch die Kanalisation abgeführt, weil Flächen, auf denen es versickern könnte, immer kleiner werden. Um die für die Niederschlagswasserkanalisation entstandenen Kosten auch zukünftig decken zu können, wurde ein Entgelt für die Benutzung der Niederschlagskanalisation eingeführt. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes wird von den einzelnen Gemeinden für ihren Bereich festgelegt.
Deshalb sind die Entgelte für Niederschlagswasser in den Gemeinden unterschiedlich hoch. Der WWL rechnet das Niederschlagswasserentgelt jährlich mit der Rechnung für Trink- und Schmutzwasser ab.