Grundstücksentwässerungsanlage und Dichtheitsprüfung
Bei der Grundstücksentwässerungsanlage handelt es sich, um die auf den angeschlossenen Grundstücken und in Gebäuden herzustellende Abwassereinrichtung. Sie umfasst alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung, Rückhaltung, Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers auf dem Grundstück dienen, soweit sie nicht Bestandteil der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung sind. Zu ihnen zählen alle erdverlegten Rohre bzw. die Rohre unter der Bodenplatte, Schächte, Abscheider usw.
Wichtig für Sie zu wissen:
Die Verantwortung für Herstellung, Wartung und Reparatur obligt Ihnen als Grundstückseigentümer.
Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Auch Wasser, das über das Erdreich in die Kanäle eindringt, führt zu höheren Kosten bei der Abwasserreinigung.
Wichtig für Sie: Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Niedersächsischen Wassergesetz entsprechend den anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben. Die Dichtheitsprüfung dieser Anlagen regelt die DIN 1986 – Teil 30.
Mit Fertigstellung der privaten Abwasserleitungen vom Übergabeschacht zum Wohnhaus ist eine Dichtheitsprüfung am offenen Baugraben vorzunehmen. Diese muss nach DIN durchgeführt werden. Die Prüfungsunterlagen sind beim WWL einzureichen.
Fragen zur Dichtheitsprüfung beantwortet unser Neukundenbereich.
Mehr Informationen auf unserem Flyer:
Grundstücksentwässerung im Downloadbereich