Fragen & Antworten
Das Entgelt wird den monatlichen Abschlagszahlungen anteilig hinzugerechnet. Zusammen mit der Trink- und Schmutzwasserabrechnung wird es einmal jährlich abgerechnet.
Da es nicht ganz einfach ist, z.B. Dachüberstände auf den Zentimeter genau auszumessen, ist eine Messgenauigkeit von ± 5 cm ausreichend. Die Fläche wird auf ganze Quadratmeter abgerundet und dient als Berechnungsgrundlage für das Entgelt; die Form – Länge und Breite – spielt keine Rolle. Im Berechnungsbogen wurden diese Felder aufgenommen, um Ihnen die Berechnung zu erleichtern. Sie müssen sie also nicht unbedingt angeben.
Tipp: Sind Ihnen von einer Fläche nur die Quadratmeter bekannt, geben Sie im Internetrechner bei “Länge” einfach “1” und bei “Breite” dann die Quadratmeterzahl ein.
Ja – nur in der Spalte “versiegelte Fläche”, nicht jedoch in der Spalte “anzurechnende Fläche”, da sie nicht mit dem Kanalnetz verbunden sind.
Die Angaben sollen Informationen über die Summe der versiegelten Flächen in der Gemeinde liefern.
Diese Bezeichnungen sind nur als Rechenhilfe gedacht, um komplizierte Flächen oder Grundrisse in einfach zu berechnende Rechtecke zu unterteilen. Sie beziehen sich NICHT auf die Flurangaben in den Grundstücksplänen!
Entgegen oft geäußerter Vermutung fließt das Entgelt nicht in den Haushalt der Gemeinde bzw. Samtgemeinde, sondern steht in vollem Umfang dem Wasserverband Weddel-Lehre (WWL) zur Verfügung. Es ist – wie die Entgelte für Trink- und Schmutzwasser – zweckgebunden und darf nur zum Erhalt, zur Erneuerung und Erweiterung des Niederschlagswassernetzes verwendet werden.
Die Gemeinden sind im Vorstand des WWL vertreten und kontrollieren auf dieser Ebene die geplanten und getätigten Vorhaben und Kosten.