Fragen & Antworten
Es geht um den Schutz des Grundwassers: Versickert Niederschlag auf natürliche Weise, wird er durch das Erdreich intensiv gefiltert und gesäubert, ehe er das Grundwasser erreicht. Ein (falsch angelegter) Sickerschacht dagegen leitet den Regen nur grob gefiltert mehr oder weniger direkt in das Grundwasser und kann es dadurch verunreinigen.
Ob das Einleiten des Niederschlags über Brunnen oder Sickerschächte genehmigungspflichtig ist, hängt von Grundwasserstand, Bodenbeschaffenheit und davon ab, ob es sich um ein Wassereinzugsgebiet handelt.
Zuständig hierfür ist die Untere Wasserbehörde beim jeweiligen Landkreis.
Da in unserer Region sehr unterschiedliche Bedingungen herrschen, sollte die Untere Wasserbehörde unbedingt vor dem Bau eines Schachtes befragt werden.
Für den Landkreis Helmstedt:
Untere Wasserbehörde
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt
Telefon 05351 / 121-25 20
Für den Landkreis Wolfenbüttel:
Landkreis Wolfenbüttel
Bahnhofstraße 11
38300 Wolfenbüttel
Telefon 05331 / 84 0
Die Verbindung zur Kanalisation muss dauerhaft unterbrochen sein. Dies kann durch einen eingebrachten speziellen Stopfen geschehen oder durch Heraustrennen eines längeren Stückes der Zuleitung auf dem Grundstück.
Der Verbleib des Niederschlagswassers muss technisch nachgewiesen werden.
In jedem Fall wird der Verschluss vom WWL überprüft und abgenommen.
Bedenken Sie dabei unbedingt, dass durch den Verzicht auf Ableitung des Niederschlagswassers Nachbargrundstücke nicht geschädigt werden dürfen. Hieraus kann sehr schnell eine Schadenersatzpflicht entstehen!
Wenn der gesamte Niederschlag auf dem eigenen Grundstück versickert, die angeschlossene Fläche also Null ist, muss (anders als bei der Müllabfuhr z.B.) auch keine Grundgebühr (sofern sie erhoben wird) gezahlt werden.
Dabei darf aber weder ein Speicher mit Notüberlauf bestehen, noch eine Fläche z.B. über einen Straßengully entwässert werden. Kann Niederschlagswasser doch in die Kanalisation oder zu einer Versickerungsanlage außerhalb des Grundstücks (z.B. Regenrückhaltebecken) gelangen, ist dafür Entgelt zu zahlen.